
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Motorradvereins [WILDHOGS MTV]
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Mitgliedschaft im Motorradverein [WILDHOGS MTV], im Folgenden "Verein" genannt.
(2) Mit der Anmeldung und Aufnahme als Mitglied erkennt der/die Mitglied(er) die AGB des Vereins an.
2. Mitgliedschaft
(1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und Interesse an der Förderung der Vereinsziele hat.
(2) Die Mitgliedschaft wird durch die schriftliche Anmeldung und die Zustimmung des Vorstands des Vereins wirksam.
(3) Das Mitglied verpflichtet sich, die Satzung des Vereins sowie diese AGB zu beachten.
3. Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, an den Vereinsaktivitäten teilzunehmen, sofern diese den Vereinszielen dienen und keine besonderen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.
(2) Das Mitglied ist verpflichtet, den Jahresbeitrag fristgerecht zu zahlen und aktiv zur Förderung des Vereinszwecks beizutragen.
(3) Mitglieder haben das Recht, Vorschläge zur Vereinsentwicklung zu unterbreiten und an den Vereinsversammlungen teilzunehmen.
(4) Es wird erwartet, dass alle Mitglieder die Sicherheitsrichtlinien des Vereins sowie gesetzliche Bestimmungen im Straßenverkehr einhalten.
4. Beiträge
(1) Die Höhe des Jahresbeitrags wird in der Mitgliederversammlung festgelegt. Der Beitrag ist jährlich im Voraus zu zahlen.
(2) Sollte ein Mitglied den Beitrag nicht fristgerecht zahlen, wird es zunächst schriftlich erinnert. Erfolgt keine Zahlung innerhalb von [z. B. 30 Tagen], kann der Vorstand das Mitglied aus dem Verein ausschließen.
5. Haftung
(1) Der Verein haftet nicht für Schäden, die Mitglieder während der Teilnahme an Vereinsaktivitäten erleiden, außer im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(2) Mitglieder sind selbst für den Versicherungsschutz (z. B. Haftpflicht- oder Unfallversicherung) verantwortlich.
(3) Das Mitglied ist verpflichtet, den Verein von allen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit einem Verhalten des Mitglieds während Vereinsaktivitäten entstehen.
6. Kündigung der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft kann von beiden Seiten mit einer Frist von [z. B. 1 Monat] zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
(2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
(3) Der Verein kann ein Mitglied bei schwerwiegendem Fehlverhalten, insbesondere bei wiederholtem Verstoß gegen die Satzung oder diese AGB, mit sofortiger Wirkung ausschließen.
7. Datenschutz
(1) Der Verein erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten der Mitglieder ausschließlich zum Zweck der Vereinsverwaltung.
(2) Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht ohne Zustimmung des Mitglieds an Dritte weitergegeben, außer dies ist zur Erfüllung der Vereinszwecke erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
8. Änderung der AGB
(1) Der Verein behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die Mitglieder werden über Änderungen schriftlich informiert.
(2) Änderungen der AGB gelten als akzeptiert, wenn das Mitglied nicht innerhalb von [z. B. 30 Tagen] nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.
9. Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist [Ort].
(3) Es gilt Österreichisches Recht.
[Kroisbach 72, ], [16.09.2025]